ANERKANNTER VEREIN FÜR ANGELEI
UND GEWÄSSERSCHUTZ
DER SEEN DER FORET D'ORIENT

An alle Karpfenfischer!

 Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, daß Sie sich in einem geschützten Naturraum, dem Parc Naturel Régional de la Forêt d'Orient,befinden.

  ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

  Die Angelsaison beginnt am 1 April 2008, endet am 1.September 2008.

  FÜR NACHTANGELN ZUGELASSENE BEREICHE:

Lac d'Orient:

a)      Von der Hafenmole von Mesnil-st-père Richtung Südwesten bis zum Beginn des Deiches von Mesnil

b)      Nordöstlich von Mesnil ab dem Wasser führenden Weg D 43 bis zum Ostrand des Campingplatzes und Verlängerung bis zum Stein 18.

c)      In der Bucht von Géraudot: ab der Spitze der Halbinsel "Presqu'île de l'épine aux moines" bis zum Ende der Bucht "La Bourgetterie"  

d) Von dem 15ten. August, jedes Jahr, folgend den Wasserstand, 2 neue Bereiche: "la pointe de Chavaudon" und la "pointe des Terriers" am Süd dem CNHS.

Lac Temple: Endet am 15. Oktober 2008

Uferbereich zwischen der Booteinlaβstelle Caron bis die forstliche Strasse"cul de sac"

Lac Amance: endet am 1.November 2008

Uferbereich zwischen dem Halbinsel "rappelle coeur" bis dem Weg"la voie aux vaches".

 

  VERBOTE

Es ist verboten, Feuer anzuzünden.

Das Befahren und Parken in den Uferbereichen mit motorisieren Fahrzeugen ist nicht gestattet.Die Schlagbäume sind freizuhalten.

Nacht ist das Befahren der  drei Seen untersagt.

Jeder Angler, der ein wie auch immer geartetes Wasserfahrzeug benutzen möchte, benötigt dafür eine Marke für den jeweiligen See. Für die Karpfenfischerei ist auβerdem eine spezielle Marke nötig.

Die Angelleinen dürfen nicht weiter als 150 m ausgeworfen werden und müssen geradeaus installiert werden. ( auf dem See "Orient" und "Auzon-Temple" 100 m auf dem See "Amance"

Camping und Biwak sind in jeglicher Form zu unterlassen.(Tag und Nacht)

Die Biwis sind einzig auf den Nachtangelnplätze toleriert

NO KILL ist tags und nachts verpflichtend.

Die Karpfen müssen unversehrt in die Freiheit entlassen werden.

Die Karpfen dürfen weder transportiert noch verkauft werden.

Abfälle jeder Art müssen in Mülltüten hineingestopft werden und dann an die dafür vorausgesehenen Orte deponiert werden.

  Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet und die Ausstattung beschlagnahmt; jeder Karpfenfischer kann für eine Dauer von einem Jahr bis drei Jahren ausgeschlossen werden.

KARPFENFISCHER, DIESE PLAKAT BITTE SORGFÄLTIG LESEN!

Je nach der Dauer Ihres Aufenhaltes, geben Sie dem Kartenverkäufer die gewählte Lösung an.(A oder B)

A) Sie besitzen eine Fischangelkarte aus einem anderen französischen Fischverein:

1°) Eine Angeltageskarte ( Nacht  inbegriffen) : Am Ufer und auf dem Boot : 15€

2°) Für 30 Tage hintereinander Am Ufer und auf dem Boot : 33 €+ 20€                         ( Karpfenfischermarke) = 53 €

3°) Sie kommen zu verschiedenen Terminen im Laufe des Jahres : Jahreskarte: 55 €+    20€ (Bootmarke) + 20 € ( Karpfenfischermarke)= 95 €

Vorsicht! Die Karpfenfischermarke ist für da ganze Jahr gültig, Bitte, die Karte nicht wegwerfen!....

B) Sie besitzen keine französische Fischangelkarte:

1°) Angeljahreskarte: : 83 € + 20 € (Bootmarke)+ 20 € (Karpfenfischermarke) = 123 €

2°) Ferienkarte:  ab 1.Juni bis zum 30. September fûr eine Dauer von 15 Tagen hintereinander : 30 € + 20 € (Bootmarke)+ 20 € (Karpfenfischermarke) = 70 €

3°) Tageskarte: Damit können Sie entweder vom Ufer oder auf dem boot aus angeln, alles inbegriffen: 20 €

4°) Kein Bootmarke für Jungen bis 14 Jahre alt